Impressumspflicht in der Schweiz

In der Schweiz sind die Vorschriften für das Impressum einer Webseite nicht ganz so streng. Hier regelt § 3 des Schweizer UWG die Mindestanforderungen für ein Impressum.

Unternehmer müssen „klare und vollständige Angaben über seine Identität und Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post machen“.

Auch Schweizer Webseitenbetreiber sind mit unserem Generator also auf der sicheren Seite, da das deutsche Recht mehr Angaben vorschreibt als das Schweizer Recht.

Quelle: e-recht24.de

Unsere Empfehlung

Sobal Sie auf Ihrer Hotelwebseite Daten von Kunden/Gästen aus der Europäischen Union verarbeiten (das ist ja meistens der Fall), empfehlen wir Ihnen die neuen Richtlinien der DSGVO (GDPR) zu adoptieren.

Haftungsausschluss

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Wir empfehlen die Firma e-recht24.de. Hier finden Sie nützliche Infos rundum Internet, Datenschutz, DSGVO (GDPR), Impressum.

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